Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Mag. F.J. Flatscher GmbH (Stand: Jänner 2024)

 

TEIL A: Für Immobilienkunden (Verkäufer, Käufer, Vermieter, Mieter)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen (Vermittlung von Kauf-, Verkauf-, Tausch-, Miet- und Pachtverträgen sowie sonstigen Rechtsgeschäften) zwischen der Mag. F.J. Flatscher GmbH, Kravoglstraße 10, 6020 Innsbruck (im Folgenden „Makler“) und dem Auftraggeber (Kunde).

1.2. Der Makler wird ausschließlich auf Basis dieser AGB tätig. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch für Unternehmer (B2B).

 

2. Vertragsabschluss und Doppelmaklertätigkeit

2.1. Der Maklervertrag kommt durch die Inanspruchnahme der Maklerdienste (z.B. Anforderung eines Exposés, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) oder durch schriftliche Vereinbarung zustande. 2.2. Der Makler ist berechtigt, gemäß § 5 MaklerG als Doppelmakler tätig zu werden, d.h. er darf für beide Vertragsparteien (z.B. Verkäufer und Käufer) entgeltlich tätig sein. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 

3. Provision

3.1. Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Hauptvertrag). Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluss erst nach Beendigung des Maklervertrags erfolgt, aber auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

3.2. Die Höhe der Provision richtet sich nach der im Maklervertrag oder im Exposé getro<enen Vereinbarung. Fehlt eine individuelle Vereinbarung, gelten die Höchstsätze der Immobilienmaklerverordnung (IMV) in der jeweils gültigen Fassung. Auf den genauen Wortlaut der IMV wird verwiesen.

 

4. Besondere Mitteilungspflichten des Kunden (Verschwiegenheitspflicht)

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Makler in seiner Tätigkeit redlich zu unterstützen und notwendige Informationen nicht vorzuenthalten.

4.2. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, folgende Umstände unverzüglich und wahrheitsgemäß mitzuteilen:

  • Wenn ihm das angebotene Objekt bereits von anderer Seite bekannt war (unter Angabe der Quelle und des Zeitpunkts).
  • Wenn ein Vertragsabschluss über ein vom Makler angebotenes Objekt erfolgt ist.
  • Den Namen und die Kontaktdaten des Vertragspartners sowie die wesentlichen Vertragskonditionen (insb. Kaufpreis/Mietzins), die für die Berechnung der Provision notwendig sind.
  • Namen und Kontaktdaten von Interessenten, die sich direkt beim Kunden melden (bei Alleinvermittlungsaufträgen).

4.3. Verschweigen von Informationen:

Verschweigt der Kunde wider besseres Wissen wesentliche Umstände, die für den Provisionsanspruch oder die Abrechnung relevant sind (z.B. den tatsächlichen Kaufpreis, das Datum des Erstkontakts oder den Abschluss eines Vertrages), so verpflichtet er sich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Dies umfasst insbesondere entgangene Provisionen sowie Kosten für unnötige Klagsführungen oder Nachforschungen, die durch das Verschweigen verursacht wurden.

 

5. Geheimhaltung und Weitergabeverbot (Vertraulichkeit)

5.1. Alle vom Makler übermittelten Informationen, Unterlagen, Exposés und Daten (z.B. Adresse des Objekts, Name des Eigentümers, Details zum Maklervertrag) sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. 5.2. Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte (Personen oder Unternehmen) ist ohne schriftliche Zustimmung des Maklers untersagt. 5.3. Kommt es infolge einer unbefugten Weitergabe von Informationen an einen Dritten zu einem Vertragsabschluss mit diesem Dritten, haftet der Kunde für die entgangene Provision gemäß § 15 MaklerG (Schadenersatz in Höhe der Provision).

 

6. Wirtschaftliches Naheverhältnis (O;enlegung gem. § 30b KSchG)

6.1. Der Makler weist darauf hin, dass zum unabhängigen Kreditvermittlungsunternehmen INFINA (und ggf. anderen Finanzierungsdienstleistern) ein wirtschaftliches Naheverhältnis bestehen kann.

6.2. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einer Finanzierung über diese Partner erhält der Makler eine Vergütung (Tippgeberprovision) vom Finanzierungsdienstleister. Dem Kunden entstehen dadurch keine direkten Mehrkosten gegenüber dem Makler.

 

7. Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)

7.1. Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag im Fernabsatz (E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers ab, steht ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. 7.2. Wünscht der Kunde ein vorzeitiges Tätigwerden des Maklers vor Ablauf dieser Frist, so muss er dies ausdrücklich verlangen und bestätigen, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung/Vermittlung) sein Rücktrittsrecht verliert.

 

8. Haftung (Teil A)

8.1. Der Makler haftet für die Richtigkeit der Angaben im Exposé nur, sofern diese auf eigenen Ermittlungen beruhen. Für Angaben, die auf Informationen der Abgeber (Verkäufer/Vermieter) oder Dritter (Hausverwaltung, Gutachten) beruhen, wird keine Gewähr übernommen.

8.2. Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Für Verbraucher gilt diese Beschränkung nicht.

 

TEIL B: Besondere Bedingungen für Lieferanten und Dienstleister

(Einkaufsbedingungen)

(Gilt, wenn die Mag. F.J. Flatscher GmbH als Auftraggeber auftritt)

 

1. Geltungsbereich (Teil B)

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, bei denen die Mag. F.J. Flatscher GmbH

Waren oder Dienstleistungen von Unternehmern (im Folgenden „Lieferant“) bezieht (z. B. Druckereien, Werbeagenturen, IT-Dienstleister, Handwerker). Eigene AGB des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

2. Leistungserbringung und Termine

2.1. Der Lieferant garantiert, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

2.2. Vereinbarte Liefertermine sind fix. Bei Verzug ist die Mag. F.J. Flatscher GmbH berechtigt, nach Setzung einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

3. Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum (Werbung/IT/Druck)

3.1. Erstellt der Lieferant für die Mag. F.J. Flatscher GmbH individuelle Werke (z. B. Logos, Grafiken, Softwarecode, Texte, Fotos, Exposé-Layouts), so räumt er der Mag. F.J. Flatscher GmbH das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.

3.2. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Online-Zurverfügungstellung sowie das Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung (z. B. Änderung von Quellcodes oder Grafiken) ohne weitere Zustimmung des Lieferanten. 3.3. Der Lieferant sichert zu, dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

4. Geheimhaltung und Kundenschutz

4.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen (insb. Kundendaten, Adressen von Objekten, Eigentümerdaten) streng vertraulich zu behandeln.

4.2. Kundenschutz: Dem Lieferanten (insb. Handwerkern und Dienstleistern, die Kontakt zu Kunden der Mag. F.J. Flatscher GmbH haben) ist es untersagt, diese Kunden aktiv abzuwerben oder die erlangten Daten für eigene Akquise zu nutzen.

 

5. Datenschutz (Auftragsverarbeitung)

Soweit der Lieferant (z. B. Druckerei, Verlag, IT-Host) personenbezogene Daten im Auftrag der Mag. F.J. Flatscher GmbH verarbeitet, verpflichtet er sich zur Einhaltung der DSGVO. Daten dürfen ausschließlich für den konkreten Auftrag genutzt werden und sind nach Erfüllung zu löschen.

 

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Rügepflicht nach § 377 UGB wird ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig; Mängel können auch später noch geltend gemacht werden, sobald sie entdeckt werden.

 

TEIL C: Schlussbestimmungen (Gilt für Teil A und B)

 

1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der DSGVO. Die Datenschutzerklärung ist unter www.flatscher.at/datenschutz abrufbar oder wird auf Anfrage übermittelt.

 

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort

2.1. Erfüllungsort ist Innsbruck.

2.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – sofern der Kunde Unternehmer ist – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in 6020 Innsbruck vereinbart.

2.3. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung).

2.4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen.

 

3. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.